Gebühren - Wasser

Fälligkeit: Die Vorschreibung der Bereitstellungs- u. Wasserbezugsgebühr erfolgt zusammen mit den anderen Hausbesitzabgaben (Kanalabgaben, Grundsteuer) mittels Lastschriftenanzeige jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Mit der Vorschreibung am 15. 05. erfolgt die Abrechnung auf Grund des abgelesenen Wasserverbrauches und die Neufestsetzung der vierteljährlichen Vorauszahlungen.

 

Kategorie