Bereitstellungsgebühr 3m³ Zähler

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt33,50 € gültig seit 01.07.2018

Gesetzliche Grundlage: §§ 9, 10 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 693

Die Bereitstellungsgebühr ist eine vom Wasserverbrauch unabhängige jährliche Grundgebühr, deren Höhe sich nach dem Durchflussquerschnitt des auf der Liegenschaft installierten Wasserzählers richtet.

Der Bereitstellungsbetrag (exkl. 10 % Ust.) beträgt € 33,50 je m³ Nennbelastung.

Beispiel: Bei einer Durchflussmenge des Wasserzählers von 3 m³/Stunde (diese Größe des Wasserzählers trifft auf 98 % aller Liegenschaften zu) und des Tarifes von € 33,50 beträgt die Bereitstellungsgebühr € 100,50 (exkl. 10 % Ust.) pro Jahr.

 

Fälligkeit: Die Vorschreibung der Bereitstellungs- u. Wasserbezugsgebühr erfolgt zusammen mit den anderen Hausbesitzabgaben (Kanalabgaben, Grundsteuer) mittels Lastschriftenanzeige jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Mit der Vorschreibung am 15. 05. erfolgt die Abrechnung auf Grund des abgelesenen Wasserverbrauches und die Neufestsetzung der vierteljährlichen Vorauszahlungen.