Gebühren - Hundeabgabe

 Gem. NÖ. Hundeabgabegesetz 1979 ist für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet eine Hundeabgabe einzuheben.

Hundeabgabe bei einem Nutzhund: € 6,54 pro Jahr
Hundeabgabe bei anderen Hunden: € 40,- pro Jahr
Hundeabgabe bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential: € 120,- pro Jahr

Als Nutzhunde gelten Hunde, die als Wachhunde, Blindenführerhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden.
Auch Hunde, die zur Bewachung von freistehenden Gebäuden, wenn diese von der nächstgelegenen geschlossenen Siedlung mehr als 100 m entfernt sind, notwendig sind, gelten als Nutzhunde und ist die jährliche Abgabe von € 6,54 zu leisten.


Für alle übrigen Hunde ist eine jährliche Abgabe von € 40,00 zu bezahlen.

 Für die Hundeabgabe erhalten Sie Ende Jänner eine Vorschreibung mit Erlagschein - Fälligkeit am 15. Februar.
Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.
Die Neuanmeldung eines Hundes (Geburt, Erwerb oder Zuzug) ist am Gemeindeamt schriftlich innerhalb eines Monates durchzuführen. Verordnung vom 12.12.2023

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