SW- Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt3,17 € gültig ab 01.01.2016

Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.

Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz.

Die Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen. Ein angeschlossenes Kellergeschoß und nicht angeschlossene landwirtschaftlich genutzte Gebäudeteile werden bei privater Nutzung nicht berücksichtigt, jedoch bei gewerblicher Nutzung, ausgenommen Lagerräume die mit einem Unternehmen im selben Gebäude in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.

Wird die Liegenschaft trotz bestehender Anschlussverpflichtung nicht an die Kanalanlage angeschlossen, so ist die Berechnungsfläche so zu ermitteln, als ob die Liegenschaft an die Kanalanlage angeschlossen wäre.

Werden von einer Liegenschaft in das Kanalsystem Schmutzwässer und Niederschlagswässer eingeleitet, so gelangt in diesem Fall ein um 10% erhöhter Einheitssatz zur Anwendung.

Die Vorschreibung der Kanalbenützungsgebühr erfolgt vierteljährlich und ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Berechnungsbeispiel für die Kanalbenützungsgebühr (SW+RW):

Wohngebäude, keine gewerbliche Nutzung:

Kellergeschoß:..100 m2

Erdgeschoß:..… 120 m2

Obergeschoß: ..100 m2

Berechnung:

 Summe aller angeschlossenen Geschoßflächen (Keller wird nicht berücksichtigt):

220m² x Einheitssatz € 3,17= Kanalbenützungsgebühr jährlich: € 697,40

zuzüglich 10 % USt.