Geflügelpest: Stallpflicht in einigen Gebieten Österreichs

LWK

Aufgrund der sich verschärfenden Situation wurde das gesamte Österreichische Bundesgebiet bereits am 3. November zum "Gebiet mit erhöhtem Risiko" erklärt. Die Maßnahmen, die geflügelhaltende Betriebe seitdem einhalten müssen, dienen dazu, den Kontakt zwischen Wildvögel und Hausgeflügel zu unterbinden und somit eine Übertragung der Aviären Influenza in heimische Bestände zu verhindern. 

Im Bezirk Mistelbach wurden die folgenden Gemeinden zu Gebieten mit stark erhöhtem Geflügekpestrisiko mit Stallpflicht erklärt: 

Bernhardsthal, Drasenhofen, Großharras, Laa an der Thaya, Neudorf im Weinviertel, Rabensburg, Schrattenberg, Wildendürnbach und Ottenthal.

In diesen Gebieten herrscht bereits Stallpflicht, weswegen die Gemeinde Gnadendorf sowohl Betriebe als auch private Geflügelhalter im Gemeindegebiet bittet, die seit 03.11.2025 geltenden Maßnahmen genau einzuhalten bzw. bereits eigenständig weitergehende Versorgemassnahmen zu ergreifen!



FAQ Vogelgrippe <- Hier finden Sie einen sehr detaillierten Folder mit allen FAQs (oft gefragte Fragen) zur Vogelgrippe zum Download.

Vogelgrippe_Merkblatt_de.pdf herunterladen (0.33 MB)

Vogelgrippe_Biosicherheit_de.pdf herunterladen (0.12 MB)




Dazu gehören:


- Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel.

- Geflügel sollte bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln (z.B. Schutznetze oder Dächer) geschützt werden.

- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.

- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.

- Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn beim Geflügel ein Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20% oder ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage besteht, oder wenn die Sterberate höher als 3% in einer Woche ist.

- Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel und jeder Seuchenverdacht bei gehaltenen Tieren sind dem Amtstierarzt/-tierärztin zu melden.

- Weiters ist jede Haltung von Geflügel (ab 1 Tier) innerhalb einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.


Weitere Informationen finden Sie unter

https://www.lko.at/gefl%C3%BCgelpest-stallpflicht-in-einigen-gebieten-%C3%B6sterreichs+2400+4127168

https://www.lko.at/startseite+2400+++2000


Landwirtschaftskammer Österreich
Schauflergasse 6, 1015 Wien

Telefon: +43 (1) 53 441 - 0
E-Mail: office@lk-oe.at

Broschüre Biosicherheit Vogelgrippe

Flyer Vogelgrippe